Artikel 1 – Organisation

1.1. VZW Gent Hotels[1], Visit Gent[2], VZW Puur Gent[3], VZW Horeca Oost-Vlaanderen [4] (nachfolgend: die ‘Veranstalter‘) veranstalten einen Wettbewerb, bei dem die Teilnehmer eine Wettbewerbsfrage beantworten, wie beim Wettbewerb erwähnt.

 

Artikel 2 - Teilnahme

2.1. Der Wettbewerb läuft immer zwischen dem auf der wöchentlichen Zielseite des Wettbewerbs genannten Anfangs- und Enddatum oder bis Ende des Vorrats. Die Teilnehmeranzahl ist unbeschränkt.

2.2. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und erfolgt über gentholidayland.be

2.3. Der Wettbewerb ist offen für alle Personen, die wenigstens 18 Jahre alt sind.

2.4. Teilnehmer dürfen höchstens einmal über das Ausfüllformular teilnehmen. (siehe Artikel 3 – Auswahl).

 

Artikel 3 – Auswahl

3.1. Zu gegebener Zeit wählen die Veranstalter aus allen Teilnehmern an diesem Wettbewerb einen Gewinner aus. Bei Punktegleichheit wird der chronologisch erste Teilnehmer der Sieger sein.

3.2. Die Auswahl erfolgt pro aufeinanderfolgenden Wettbewerb.

3.3. Nach der Auswahl setzen die Veranstalter den Gewinner persönlich über E-Mail in Kenntnis.

 

Artikel 4 – Preise

4.1. Die Veranstalter wählen einen (1) Gewinner pro Wettbewerb.

4.2. Der Sieger empfängt 2 Übernachtungen in einem Genter Hotel an einem Datum nach Wahl.

4.3. Der Sieger empfängt außerdem auch ein Überraschungspaket, das auf der Zielseite deutlich beschrieben wird.

4.4. Die Preise können weder übertragen noch ausgetauscht oder gegen Geld getauscht werden.

 

Artikel 5 – Datenschutz

5.1. Die Veranstalter verarbeiten die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, die über gentholidayland.be zur Verfügung gestellt werden. Die Veranstalter müssen diese Daten verarbeiten, um die Teilnahme am Wettbewerb zu gewährleisten, einen guten Ablauf des Wettbewerbs zu ermöglichen, eine Auswahl des Siegers zu ermöglichen und die Teilnehmer von den Wettbewerbsergebnissen in Kenntnis zu setzen.

5.2. Die Veranstalter bewahren die personenbezogenen Daten u.a. aufgrund von Buchführungsgründen ein (1) Jahr auf.

5.3. Die Teilnehmer haben unterschiedliche Rechte bezüglich der zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten. Die Veranstalter sind sich dessen bewusst und möchten die Teilnehmer gerne unterstützen, wenn sie diese Rechte ausüben möchten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Möglichkeiten:

5.4. Die Teilnehmer können um Einsicht und/oder Berichtigung der von den Veranstaltern verarbeiteten personenbezogenen Daten bitten. Die Teilnehmer können sich dieser Verarbeitung widersetzen oder, wenn das Gesetz das erlaubt, eine Einschränkung oder sogar eine vollständige Löschung der personenbezogenen Daten beantragen. Die Teilnehmer können außerdem darum bitten, dass die von den Veranstaltern verarbeiteten personenbezogenen Daten dem Teilnehmer oder einer anderen Organisation übertragen werden, wenn das Gesetz dies vorschreibt. Die Teilnehmer können diese Rechte ausüben, indem sie eine E-Mail schicken an visit@stad.gent.

5.5. Wenn die Teilnehmer nicht einverstanden sind mit der Weise, auf die die Veranstalter ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, können sie bei der Datenschutzbehörde oder der Flämischen Aufsichtskommission eine Beschwerde einreichen.

 

Artikel 6 – Sonstige Bestimmungen

6.1. Die Anmeldung beim Wettbewerb stellt eine vollständige und bedingungslose Akzeptanz dieser Teilnahmebedingungen dar. Die Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen sind ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Teilnehmer und den Veranstaltern. Diese Teilnahmebedingungen können online über die Website gentholidayland.be gelesen und ggf. gedruckt werden. Über die Teilnahmebedingungen wird weder von den Veranstaltern noch von den Teilnehmern Kommunikation geführt. 

6.2. Die Veranstalter behalten sich jederzeit das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige oder weitere Benachrichtigung die betreffenden Teilnehmer ohne Weiteres und sofort von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen. Zum Beispiel im Falle von Missbrauch, Täuschung, Betrug, genau wie unangemessenem, illegalem oder unmoralischem Verhalten, oder wenn die Umstände dies erfordern oder wenn die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden.

6.3. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb nach eigenem Ermessen einzustellen oder die Bedingungen zu ändern. Auf jeden Fall haften die Veranstalter nicht für Änderungen oder die Einstellung des Wettbewerbs.

6.4. Alle Teilnehmer sind vollständig selbst für alle zusätzlichen Kosten, die mit der Teilnahme zusammenhängen, verantwortlich. Die Veranstalter haften keineswegs für Kosten, die die Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb machen.

6.5. Diese Teilnahmebedingungen und ihre Bestimmungen unterliegen dem belgischen Recht. Die (niederländischsprachigen) Gerichte von Brüssel sind als einzige für alle Streitigkeiten, die sich hieraus ergeben könnten, zuständig.

                            

 [1] Gent Hotels (VZW), mit Gesellschaftssitz in Kasteellaan, 9000 Gent (Belgien), mit Unternehmensnummer  0431.823.016

 [2] Tourismusdienst der Stadt Gent, Sitz in Sint-Veerleplein 5, 9000 Gent (Belgien), mit Unternehmensnummer 0207.451.227.

 [3] PUUR Gent (vzw BIG), mit Gesellschaftssitz in Botermarkt 1, 9000 Gent (Belgien), und mit Unternehmensnummer 0630.602.344

 [3] Horeca Oost-Vlaanderen (vzw), mit Gesellschaftssitz in Franklin Rooseveltlaan 349 bus 87, 9000 Gent (Belgien), und mit Unternehmensnummer 0415.134.363