Auf den Genter Binnengewässern ist das Bootfahren überall erlaubt, doch es wird von Bootsfahrten in der (touristischen) Stadtmitte abgeraten wegen der dort stattfindenden professionellen Bootsfahrten (Stadtrundfahrten). Außerdem gibt es außerhalb des Stadtzentrums eine Vielzahl von alternativen Fahrtrouten. Auch von Bootsfahrten auf der Lieve wird abgeraten, da dieser Wasserweg zu schmal und unsicher ist. Die Lieve wird nur von der Berufsschifffahrt befahren, d. h. nur bei Stadtrundfahrten. Flöße sind auf den Genter Binnengewässern aber eher nicht willkommen.
Fahrten mit nicht motorisierten Fahrzeugen (Kanu, Ruderboote...) sind erlaubt, solange die Beschilderung dies zulässt.
An der Hauptbrücke (an der Grafenburg) hängt ein Schild, das die Durchfahrt für den motorisieren Schiffverkehr - mit Ausnahme von der Berufsschifffahrt - verbietet. Es dürfen also keine motorisierten Privatschiffe diese Brücke passieren. An der Grafenburg ist Anlegen auch nicht erlaubt.
Mit Muskelkraft angetriebene Fahrzeuge sind überall erlaubt, aber dies ist wegen des schmalen Wasserlaufs und der Brücken nicht empfohlen. Außerdem können die Boote für die Stadtrundfahrten die Kanus, Kajaks oder sonstige nicht motorisierte Fahrzeuge nicht hören, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Es ist also nicht verboten, aber es wird stark davon abgeraten.
Wenn Sie ein motorisiertes Schiff fahren wollen, müssen Sie sich an die Schifffahrtspolizei wenden.
Sowohl das Schiff als auch der Skipper müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllen.
Für Gewässer außerhalb von Gent wenden Sie sich bitte an De Vlaamse Waterweg.